Wir bitten alle Vereinsmitglieder um Rückantwort
Im Dezember 2020 wurden alle Vereinsmitglieder auf dem Postweg über den Rechenschaftsbericht, den Finanzbericht und den Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2019 informiert.
Zu einem satzungsgemäßen Jahresabschluss wird die Rückinformation für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2019 benötigt.
Daher bitten wir an dieser Stelle alle Mitglieder, uns die ordnungsgemäße Durchführung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 zu bestätigen.